Gesetze › StGB › Besonderer Teil› Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates› Erster Titel Friedensverrat § 80 StGB (weggefallen) Strafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 79b Verlängerung § 80a Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression