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Art. 310 EGStGB

Bekanntgabe der Verurteilung

Die Vorschriften des neuen Rechts über die gerichtliche Anordnung, daß eine Verurteilung öffentlich bekanntgemacht wird, gelten auch für Taten, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden sind.

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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