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§ 5 StichprobenV

Zusammenarbeit der statistischen Ämter

Die statistischen Ämter der Länder arbeiten bei der Haushaltsstichprobe mit dem Statistischen Bundesamt zusammen, um insbesondere das Erhebungsverfahren sowie die Datenverarbeitung und die Datenaufbereitung bundesweit einheitlich durchzuführen.

Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011 · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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