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Art. 5 StiftEinsatzMedBWErl

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 27. Januar 2022 (BGBl. I S. 679) außer Kraft.

Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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