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§ 10 StiftPKG

Beirat

Der Beirat berät die Organe der Stiftung in fachlichen Belangen. Seine Mitglieder sind vom Stiftungsrat aus dem Kreis von in- und ausländischen Sachverständigen zu berufen. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende. Das Nähere regelt die Satzung.

Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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