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Art. 4 StImmÜbkG

(1)

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)

Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 36 Abs. 3 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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