AdvoCite

Anlage 1 StrabBO

(zu § 20 Absatz 5 Nummer 1) Kennzeichnung und Sicherung von Bahnübergängen

(Fundstelle: BGBl. I 1987, Nr 58, Anlageband S. 2)

[Grafik]Bild 1 Andreaskreuz Der Blitzpfeil in der Mitte des Andreaskreuzes zeigt an, daß die Strecke elektrische Fahrleitung hat
[Grafik]Bild 2 Lichtzeichen Bei beengten Verhältnissen darf das Andreaskreuz neben oder über dem Lichtzeichen angebracht sein
[Grafik]Bild 3 Lichtzeichen mit Halbschranke Bei beengten Verhältnissen gelten die Angaben zu Bild 2 entsprechend. Die Halbschranke darf auch senkrecht gestreift sein.

Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved