Gesetze › EGStraB › Zweiter Abschnitt Steuerrechtliche Wirkung der strafbefreienden Erklärung § 9 EGStraB Persönlicher Umfang der Abgeltungswirkung Die Abgeltungswirkung nach § 8 erstreckt sich neben dem Steuerschuldner auf alle Gesamtschuldner. Strafbefreiungserklärungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 8 Sachlicher Umfang der Abgeltungswirkung § 10 Besondere Vorschriften