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§ 11 StrKrVerkLeistV

Zuständigkeiten der Streitkräfte

Das Bundesministerium der Verteidigung bestimmt, welche Stellen der Streitkräfte die ihnen nach dieser Verordnung obliegenden Zuständigkeiten wahrnehmen.

Verordnung über Verkehrsleistungen der Eisenbahnen für die Streitkräfte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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