AdvoCite

§ 2 StrlSchV

Nicht gerechtfertigte Tätigkeitsarten

Tätigkeiten, die den in Anlage 1 genannten nicht gerechtfertigten Tätigkeitsarten zuzuordnen sind, dürfen nicht ausgeübt werden.

Strahlenschutzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved