Gesetze › StrlSchV › Teil 2 Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen› Kapitel 3 Freigabe § 38 StrlSchV Freigabe von Amts wegen Ist kein Genehmigungsinhaber vorhanden, so kann eine Freigabe auch von Amts wegen erfolgen. Strahlenschutzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 37 Freigabe im Einzelfall § 39 Einvernehmen bei der spezifischen Freigabe zur Beseitigung und bei der spezifischen Freigabe von Metallschrott zum Recycling