§ 8 StrlSchV
Genehmigungsfreier Betrieb von Störstrahlern
Eine Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 5 des Strahlenschutzgesetzes ist in den in Anlage 3 Teil D genannten Fällen nicht erforderlich.
Strahlenschutzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle