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§ 74 EGStRSaar

Nichtabzugsfähige Ausgaben

Bei der Ermittlung des Einkommens sind die Wiederaufbauabgabe und die Gemeinschaftshilfeabgabe nicht abzugsfähig.

Gesetz über die Einführung des deutschen Rechts auf dem Gebiete der Steuern, Zölle und Finanzmonopole im Saarland · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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