Gesetze › StrVerkSiV § 3 StrVerkSiV Erlaubnispflicht Fahrten mit Personenkraftwagen und Krafträdern bedürfen der Erlaubnis, soweit § 4 nichts anderes bestimmt. Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Beschränkung der Benutzung von Straßen oder Straßenstrecken § 4 Erlaubnisfreie Fahrten