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§ 1 StrWAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin wird staatlich anerkannt. Er ist Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes und der gewerblichen Wirtschaft. Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, ist er Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Im Übrigen ist er Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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