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§ 2 StVOAusnV 12

Aus den Fahrzeugpapieren von im Ausland zugelassenen Wohnmobilen im Sinne des § 1 muss eindeutig zu ersehen sein, dass diese das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

12. Ausnahmeverordnung zur StVO · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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