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§ 7 StVorV

Zuweisungsvorschlag

Kommt ein Bewerber für die angestrebte Verwendung in Betracht, so schlägt ihn die Vormerkstelle der Einstellungsbehörde zur Eignungsfeststellung und Auswahl vor, sofern vorbehaltene Stellen zur Verfügung stehen.

Stellenvorbehaltsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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