Gesetze › StVRAusnV § 2 StVRAusnV Abweichend von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen die Führer der Leichtmofas während der Fahrt keinen Schutzhelm zu tragen. Leichtmofa-Ausnahmeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 § 3