Gesetze › StZG § 11 StZG Register Die Angaben über die embryonalen Stammzellen und die Grunddaten der genehmigten Forschungsvorhaben werden durch die zuständige Behörde in einem öffentlich zugänglichen Register geführt. Stammzellgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Vertraulichkeit von Angaben § 12 Anzeigepflicht