Gesetze › SUrlV § 4 SUrlV Dauer Die in den folgenden Vorschriften bestimmte Urlaubsdauer verlängert sich um erforderliche Reisezeiten. Sonderurlaubsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Voraussetzungen § 5 Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten