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§ 26a SVHV

Buchführung der Eigenbetriebe

Eigenbetriebe, die nach § 12 einen Wirtschaftsplan aufstellen, haben nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu buchen.

Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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