Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen sind übertragbar. Andere Ausgaben können im Haushaltsplan für übertragbar erklärt werden, wenn dies ihre wirtschaftliche und sparsame Verwendung fördert.
Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle