Die Norddeutsche Holz-Berufsgenossenschaft und die Süddeutsche Holz-Berufsgenossenschaft werden zu einer Berufsgenossenschaft vereinigt. Die Berufsgenossenschaft trägt den Namen "Holz-Berufsgenossenschaft" und hat ihren Sitz vorläufig in München.
Achtes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle