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Art. 4 § 3 SVwGÄndG 8

Das Selbstverwaltungsgesetz sowie die zu seiner Änderung und Durchführung erlassenen Vorschriften gelten im Saarland in der im übrigen Bundesgebiet geltenden Fassung; entgegenstehende und inhaltsgleiche Vorschriften treten außer Kraft.

Achtes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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