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SysStabV
Systemstabilitätsverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Nachrüstung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
- § 4Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Niederspannungsnetz
- § 5Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Mittelspannungsnetz
- § 6Informationspflicht der Übertragungsnetzbetreiber
- § 7Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen
- § 8Durchführung der Nachrüstung; Fristen
- § 9Pflichten der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
- § 10Kosten
Abschnitt 3 Nachrüstung von Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 2
- § 11Vorbereitung der Nachrüstung
- § 12Aufforderung zur Nachrüstung
- § 13Pflichten der Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2
- § 14Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen
- § 15Ausnahmefälle
- § 16Ausnahmebegehren und Nachweis des Ausnahmefalles
- § 17Prüfung der Ausnahmebegehren und Mitteilung der Ergebnisse
- § 18Frist zur Nachrüstung
- § 19Qualitätskontrolle
- § 20Information der Bundesnetzagentur
- § 21Anteilige Kostenübernahme
- § 22Kosten der Betreiber von Übertragungsnetzen und der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen
- § 23Ordnungswidrigkeiten