Gesetze › T-AZV § 1 T-AZV Anwendung der Arbeitszeitverordnung Für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gilt die Arbeitszeitverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist. Telekom-Arbeitszeitverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Eingangsformel § 2 Regelmäßige Arbeitszeit