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Schlußformel TELEKOMBeihAZAnO

Deutsche Bundespost TELEKOM Generaldirektion Der Vorstand

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Beihilfeangelegenheiten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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