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II. TELEKOMErnAnOErgAnO

Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I der Anordnung vom 28. Februar 1990 genannten Beamten und Beamtinnen vor.

Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost Telekom · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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