Gesetze › TermVInfGebV § 6 TermVInfGebV Höhe der Gebühren und Auslagen Die Höhe der Gebühren und Auslagen bestimmt sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis in der Anlage. Terminvermittlungsinformationen-Gebührenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 Transaktionen § 7 Gebührenbefreiung