§ 1 TexModNäherAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Textil- und Modenähers und der Textil- und Modenäherin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
Textil- und Modenäherausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle