§ 6 Text/ProdVeredlAusbV
Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktveredler-Textil/zur Produktveredlerin-Textil · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle