Gesetze › TextilPrAusbV § 2 TextilPrAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktprüfer-Textil/zur Produktprüferin-Textil · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild