AdvoCite

§ 5 TextLabAusbV

Berichtsheft

Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaborant/zur Textillaborantin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved