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Anlage 12 TfV

(zu § 13 Absatz 2) Europäisches Modell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 737 - 739; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

  1. 1.

    Nachweis einer ZusatzbescheinigungIn der Verfahrensbeschreibung nach § 9 Absatz 1 wird festgelegt, in welcher Sprache der Nachweis einer Zusatzbescheinigung ausgestellt wird; eine mehrsprachige Ausstellung ist möglich.

  2. 2.

    Äußere Merkmale des Europäischen Modells des Nachweises einer ZusatzbescheinigungDas Europäische Modell des Nachweises einer Zusatzbescheinigung ist auf DIN A4-Papier zu erstellen und umfasst grundsätzlich ein Blatt; bei umfangreichen Angaben kann es auch mehr als ein Blatt umfassen.

  3. 3.

    FälschungsschutzAnlage 2 Unterabschnitt C gilt entsprechend.

  4. 4.

    Europäisches Modell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung

Triebfahrzeugführerscheinverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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