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Art. 4 TherapAustÜbkG

(1)

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)

Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel 8 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 15. Dezember 1958 über den Austausch therapeutischer Substanzen menschlichen Ursprungs · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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