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§ 7 ThermMAusbV

Berichtsheft

Der Auszubildende hat ein Berichtheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.

Thermometermacher-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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