Gesetze › THWAbrV § 5 THWAbrV Verwaltungsvorschrift Das Technische Hilfswerk erlässt eine Verwaltungsvorschrift zu dieser Verordnung. Die Verwaltungsvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. THW-Abrechnungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Abrechnung von auf Grund einer Vereinbarung geleisteter technischer Unterstützung § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten