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Tier-LMÜV
Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 2aAnforderungen an amtliche Tierärztinnen und Tierärzte für Kontrollaufgaben nach Artikel 13 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624
- § 3Amtliche Fachassistenten, Verordnungsermächtigung
- § 4Personal von Schlachtbetrieben
- § 5Fleischhygienerechtliche Maßnahmen im Rahmen von Zoonosen- und Seuchentilgungsprogrammen
- § 6Fleischuntersuchung und Untersuchung auf Trichinen vor Abgabe kleiner Mengen erlegten Wildes
- § 7Schlachttieruntersuchung bei der Abgabe kleiner Mengen Fleisch von Geflügel oder Hasentieren
- § 7aAmtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
- § 7bTierartspezifische Kriterien für und Anforderungen an die Durchführung der Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb
- § 8Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
- § 9(weggefallen)
- § 10Rückstandsüberwachung
- § 11Übergangsvorschriften
- Anlage 1(zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit