Gesetze › TierHaltKennzG › Abschnitt 6 Schlussbestimmungen § 43 TierHaltKennzG Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Tierhaltungskennzeichnungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 42 Evaluierung Anlage 1 Lebensmittel tierischen Ursprungs im Anwendungsbereich dieses Gesetzes