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Anlage 1 TiermedFAngAusbV
(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten - Sachliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 2526 - 2532)
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
| 1 | 2 | 3 |
| 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 4 Nr. 1) | |
| 1.1 | Stellung der Tierarztpraxis im Veterinär- und im Gesundheitswesen (§ 4 Nr. 1.1) | a)Aufgaben und Organisation des Veterinärwesens sowie des Gesundheitswesens in Grundzügen erläuternb)die soziale Aufgabenstellung eines veterinärmedizinischen Dienstleistungsberufes auch unter Berücksichtigung des Tierschutzes aufzeigenc)die Stellung des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten im Gesellschafts- und Wirtschaftsgefüge aufzeigen |
| 1.2 | Aufbau und Rechtsform (§ 4 Nr. 1.2) | a)Organisation, Aufgaben, Funktionsbereiche und Ausstattung des Ausbildungsbetriebes erläuternb)die Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellenc)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Arbeitnehmerorganisationen, Gewerkschaften und Verwaltungen beschreibend)Kooperationsbeziehungen mit anderen Betrieben erläutern |
| 1.3 | Gesetzliche und vertragliche Regelungen der tiermedizinischen Versorgung (§ 4 Nr. 1.3) | a)Rechtsvorschriften im Veterinärwesen beachtenb)die Schweigepflicht einhaltenc)bei der Entstehung und Erfüllung von Behandlungsvereinbarungen mitwirken, Rechtsfolgen beachtend)Möglichkeiten und Grenzen des selbstständigen Handelns im Rahmen rechtlicher und betrieblicher Vorgaben berücksichtigen |
| 1.4 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1.4) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Rechte und Pflichten, Dauer und Beendigung erklärenb)Inhalte der Ausbildungsverordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläuternc)die im Ausbildungsbetrieb geltenden Regelungen über Arbeitszeit, Vollmachten und Weisungsbefugnisse beachtend)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge beschreibene)wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennenf)lebensbegleitendes Lernen als Voraussetzung für berufliche und persönliche Entwicklung nutzen, berufsbezogene Fortbildungsmöglichkeiten erläutern |
| 1.5 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 1.5) | a)Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen |
| 1.6 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 1.6) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesonderea)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
| 2 | Hygiene und Infektionsschutz (§ 4 Nr. 2) | |
| 2.1 | Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene (§ 4 Nr. 2.1) | a)Bedeutung der Hygiene für Betrieb, Arbeitsplatz und eigene Person erklärenb)Arbeitsmittel für Hygienemaßnahmen handhabenc)Instrumente und Geräte hygienisch vorbereiten und aufarbeitend)Hygienemaßnahmen auf Grundlage des betrieblichen Hygieneplans, auch unter Beachtung der Hygienekette durchführene)Abfälle und kontaminierte Materialien erfassen, sammeln, aufbereiten und entsorgenf)Tierkörper unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften und Beachtung der Wünsche von Tierhaltern und Tierhalterinnen entsorgen |
| 2.2 | Infektionskrankheiten und Seuchenschutz (§ 4 Nr. 2.2) | a)über Infektionskrankheiten und deren Krankheitsbilder, insbesondere Zoonosen, Auskunft geben, Anzeige- und Meldepflichten beachtenb)Infektionsquellen, Infektionswege und Infektionsgefahren erkennen und über Schutzmaßnahmen, insbesondere zur Vermeidung von Seuchen informierenc)Hygienemaßnahmen vor, während und nach Behandlungen und bei Operationen durchführend)Schutzmaßnahmen bei Infektionskrankheiten, insbesondere bei Tierseuchen, für sich und andere ergreifene)Immunisierungen vor- und nachbereiten |
| 3 | Tierschutz, Patientenbetreuung (§ 4 Nr. 3) | |
| 3.1 | Tierschutz (§ 4 Nr. 3.1) | a)Wesen und Aufgaben des Tierschutzgesetzes beschreiben und beim beruflichen Handeln beachtenb)Tierhalter und Tierhalterinnen über tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung aufklären, insbesondere auf tierschutzwidrige Zustände hinweisen |
| 3.2 | Tierartgerechte und verhaltensgemäße Haltung von Tieren; Betreuung von Patienten (§ 4 Nr. 3.2) | a)zwischen normalem und krankhaftem Tierverhalten unterscheiden; bei krankhaftem Tierverhalten Maßnahmen einleitenb)auf die Situation der Tiere und ihre Verhaltensweisen eingehen, Belastungen vermeidenc)Tiere unter Berücksichtigung ihres Verhaltens unter tierpsychologischen Aspekten vor, während und nach der Behandlung betreuend)Tiere bei stationärer Behandlung tierartgerecht und verhaltensgemäß halten, versorgen und pflegen |
| 4 | Kommunikation (§ 4 Nr. 4) | |
| 4.1 | Kommunikationsformen und -methoden (§ 4 Nr. 4.1) | a)verbale und nonverbale Kommunikationsformen anwendenb)Gespräche personenorientiert und situationsgerecht führenc)zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragend)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden |
| 4.2 | Beratung und Betreuung von Tierhaltern und Tierhalterinnen (§ 4 Nr. 4.2) | a)über das Leistungsspektrum des Betriebes adressatengerecht informieren, Tierhalter und Tierhalterinnen über Einzelleistungen beratenb)Tierhalter und Tierhalterinnen unter Berücksichtigung ihrer Situation, Erwartungen und Wünsche vor, während und nach der Behandlung des Tieres betreuenc)Tierhalter und Tierhalterinnen über Möglichkeiten der Diagnostik und Behandlung, die Wiederbestellung, die Behandlungsabläufe sowie die Kosten unter Beachtung der Gebührenordnung informieren; Tierhalter und Tierhalterinnen zur Kooperation motivierend)tierärztliche Beratungen und Anweisungen unterstützene)Bestellung von Tierhaltern und Tierhalterinnen entgegennehmen und unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens bearbeitenf)Tierhalter und Tierhalterinnen über Behandlungsmaßnahmen am Patienten, insbesondere bei häuslicher Pflege, Arzneimittelversorgung und Heilmitteleinsatz informiereng)Kennzeichnungsmöglichkeiten und Kennzeichnungspflichten bei Tieren erläutern |
| 4.3 | Verhalten in Konfliktsituationen (§ 4 Nr. 4.3) | a)Konfliktsituationen erkennen und einordnenb)durch situationsgerechtes Verhalten zur Lösung von Konflikten beitragenc)Beschwerden entgegennehmen und Lösungsmöglichkeiten anbieten |
| 5 | Information und Datenschutz (§ 4 Nr. 5) | |
| 5.1 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 4 Nr. 5.1) | a)Informations- und Kommunikationssysteme zur Bearbeitung von Betriebsvorgängen nutzenb)Daten mit verschiedenen Medien erfassen, pflegen und austauschenc)Informationen beschaffen und nutzen |
| 5.2 | Datenschutz und Datensicherheit (§ 4 Nr. 5.2) | a)Vorschriften zum Datenschutz anwendenb)elektronische Daten sichernc)Dokumente und Behandlungsunterlagen vor unberechtigtem Zugriff und Zerstörung schützen |
| 6 | Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement (§ 4 Nr. 6) | |
| 6.1 | Betriebs- und Arbeitsabläufe (§ 4 Nr. 6.1) | a)bei der Planung, Organisation und Gestaltung von Betriebsabläufen mitwirken und zur Optimierung beitragenb)Arbeitsschritte kostenbewusst und zielorientiert planen, organisieren und gestalten; Ergebnisse kontrollierenc)betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel auswählen und einsetzen |
| 6.2 | Marketing (§ 4 Nr. 6.2) | a)an der Entwicklung und Umsetzung von Marketingkonzepten unter Beachtung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften mitwirken; eigene Vorschläge einbringenb)durch Erscheinungsbild und Serviceangebot des Betriebes die Kundenzufriedenheit fördernc)Mittel zur Kundenbindung, insbesondere vorbeugende Maßnahmen und Pflegeangebote einsetzen |
| 6.3 | Arbeiten im Team (§ 4 Nr. 6.3) | a)Information, Kommunikation und Kooperation für die Verbesserung von Betriebsklima, Betriebsabläufen und Arbeitsleistung nutzenb)Aufgaben im Team planen und bearbeiten; bei der Tagesplanung mitwirkenc)interne Kooperation mitgestaltend)an der Teamentwicklung mitwirkene)Teambesprechungen organisieren und mitgestalten |
| 6.4 | Qualitätsmanagement (§ 4 Nr. 6.4) | a)Bedeutung des Qualitätsmanagements für den Ausbildungsbetrieb an Beispielen erläuternb)zur Sicherung des betriebsinternen Informationsflusses beitragenc)Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Arbeitsbereich planen, durchführen, kontrollieren, dokumentieren und bewertend)bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebs- und Behandlungsorganisation mitwirken und hierfür Vorschläge entwickelne)Kundenzufriedenheit ermitteln und fördern |
| 6.5 | Zeitmanagement (§ 4 Nr. 6.5) | a)Bedeutung des Zeitmanagements für den Ausbildungsbetrieb an Beispielen erklären; eigene Vorschläge zur Verbesserung einbringenb)patientenspezifische Terminplanung durchführenc)Termine zur Praxisorganisation mit Beteiligten koordinieren und Terminplanungen unter Berücksichtigung vorgeschriebener Prüf- und Überwachungstermine sowie von Informationsterminen erstellend)notfallbedingte Terminabweichungen koordinierene)Methoden des Selbst- und Zeitmanagements nutzen, insbesondere bei der zeitlichen Planung und Durchführung von Arbeitsabläufen Prioritäten beachtenf)Zusammenhänge von Selbst- und Zeitmanagement, Leistungssteigerung und Stress beachten |
| 7 | Betriebsverwaltung und Abrechnung (§ 4 Nr. 7) | |
| 7.1 | Verwaltungsarbeiten und Dokumentation (§ 4 Nr. 7.1) | a)Tierhalter- und Patientendaten aufnehmen und verarbeitenb)Posteingang und Postausgang bearbeitenc)Schriftverkehr durchführen; Vordrucke und Formulare auswählen und bearbeitend)Ablagesysteme einrichten und Archivierungsarbeiten durchführen, Aufbewahrungsfristen beachtene)Rechtsvorschriften zur Dokumentation einhalten |
| 7.2 | Abrechnungswesen (§ 4 Nr. 7.2) | a)Zahlungsvorgänge abwickelnb)Zahlungseingänge und -ausgänge erfassen, überprüfen und dokumentierenc)kaufmännische Mahnverfahren durchführen und gerichtliche Mahnverfahren einleitend)Rechnungen für dokumentierte Leistungen, Verbrauchsmaterialien und sonstiger Güter nach Rechtsvorschriften erstellen; Fremdleistungen berücksichtigene)Rechnungen für Fremdleistungen prüfen und bearbeiten |
| 7.3 | Materialbeschaffung und-verwaltung (§ 4 Nr. 7.3) | a)Bedarf für den Einkauf von Waren und Materialien unter Berücksichtigung des betrieblichen Bestellsystems ermittelnb)Waren und Materialien unter Berücksichtigung des Kaufvertragsrechts beschaffenc)bei der Beschaffung von Waren und Materialien Bestellmengen, Lagerungszeiten und Angebote berücksichtigen; Preise und Kosten vergleichend)Waren und Materialien annehmen, kontrollieren und lagern; Bestände überwachen |
| 8 | Tierärztliche Hausapotheke (§ 4 Nr. 8) | |
| 8.1 | Eingang und Lagerung von Arzneimitteln und Impfstoffen (§ 4 Nr. 8.1) | a)Hauptindikationen von Medikamenten, insbesondere von Antibiotika, Analgetika und Antiparasitika, unterscheidenb)Betäubungsmittel, verschreibungs- und apothekenpflichtige sowie freiverkäufliche Arzneimittel unterscheidenc)Arzneimittel nach Anweisung des Tierarztes oder der Tierärztin bestellend)Lieferungen annehmen, kontrollieren und dokumentierene)Kennzeichnungs- und Lagerungsvorschriften sowie Verfallsdaten von Arzneimitteln berücksichtigenf)Bestände überwachen |
| 8.2 | Abgabe von Arzneimitteln (§ 4 Nr. 8.2) | a)Arzneimittel unter Berücksichtigung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften abgebenb)über Applikationsformen informierenc)über die Art und Anwendung von Mitteln zur Fell- und Hautpflege sowie über die Verwendung von Diätetika und Zusatzfuttermitteln informieren; Injektionstechniken demonstrieren |
| 9 | Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Tierarztes oder der Tierärztin (§ 4 Nr. 9) | |
| 9.1 | Assistenz bei tierärztlicher Diagnostik (§ 4 Nr. 9.1) | a)gebräuchliche tiermedizinische Fachbezeichnungen und Abkürzungen anwenden und erklärenb)Tiere beobachten, Verhaltensveränderungen feststellen, Krankheitssymptome erkennen und Maßnahmen einleitenc)Proben für Untersuchungszwecke und Laborauswertungen gewinnend)Untersuchungen vorbereiten; bei Diagnostik assistieren und bei diagnostischen Maßnahmen unter Berücksichtigung tierpsychologischer Aspekte mitwirkene)für die Diagnostik erforderliche Angaben, insbesondere Körpermasse und Alter sowie physiologische Daten ermitteln; Befunde dokumentieren |
| 9.2 | Assistenz bei tierärztlicher Therapie (§ 4 Nr. 9.2) | a)Patienten für die Behandlung vorbereitenb)Narkosen vorbereiten, Narkosen und Aufwachphasen überwachenc)bei Behandlungs- und Operationsmaßnahmen assistieren, insbesondere Arzneimittel, Werkstoffe und Materialien vorbereiten und verarbeiten, Instrumente handhaben, instrumentieren, Behandlungsabläufe dokumentierend)subkutane Injektionen durchführene)bei anderen Injektionen assistieren und bei der Durchführung von Infusionen mitwirkenf)Verbände unter Anwendung verschiedener Verbandtechniken anlegeng)Hausbesuchsausrüstung kontrollieren, fallspezifische Instrumente, Materialien und Arzneimittel ergänzenh)Diagnose- und Therapiegeräte handhaben, warten und pflegen |
| 10 | Prävention und Rehabilitation (§ 4 Nr. 10) | a)Ziele der Prävention erklärenb)über vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten informierenc)Tierhaltern und Tierhalterinnen die Möglichkeiten der Prävention, insbesondere durch Tierernährung, Bewegung sowie Gesunderhaltung der Zähne erklären, zur tierartengerechten Haltung der Tiere motivierend)Tierhalter und Tierhalterinnen zur Inanspruchnahme von Früherkennungsmaßnahmen motivierene)über Möglichkeiten der aktiven und passiven Immunisierung informierenf)Ziele und Möglichkeiten der Rehabilitation erkläreng)Tierhalter und Tierhalterinnen über tierartgerechte Pflegemaßnahmen zur Gesunderhaltung informieren |
| 11 | Laborarbeiten (§ 4 Nr. 11) | a)Haut-, Blut-, Kot- und Urinproben für den Versand und zur Weiterbearbeitung aufbereitenb)hämatologische Untersuchungen durchführen und dokumentierenc)mikroskopische Untersuchungen, insbesondere des Harnsediments, durchführen und die Ergebnisse dokumentierend)Kotproben auf Parasiten untersuchen; Ergebnisse dokumentierene)Schnelltests durchführen und dokumentieren |
| 12 | Röntgen und Strahlenschutz (§ 4 Nr. 12) | a)strahlenbiologische Grundlagen sowie Grundlagen des Strahlenschutzes in der Röntgendiagnostik und bei der Anwendung offener radioaktiver Stoffe in der Tierheilkunde erläuternb)physikalisch-technische Grundlagen der Erzeugung von Röntgenstrahlen und die biologischen Wirkungen und Risiken von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen erklärenc)Maßnahmen des Strahlenschutzes für Personal, Tierhalter, Patienten und Umgebung unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften durchführend)Maßnahmen des Strahlenschutzes bei den Untersuchungsmethoden in der Tierheilkunde durchführene)Befragungs-, Aufzeichnungs-, Kontroll- und Dokumentationspflichten beachten; Maßnahmen durchführenf)bei Aufnahmetechniken nach Anweisung und unter Aufsicht des Tierarztes oder der Tierärztin mitwirken; Dosisgrößen und Einheiten beachten; Messverfahren einhalteng)Film- und Bildbearbeitung durchführenh)bei Maßnahmen zur Fehleranalyse mitwirkeni)Methoden der Qualitätssicherung anwendenj)Maßnahmen bei Störfällen und Unfällen einleiten |
| 13 | Notfallmanagement (§ 4 Nr. 13) | |
| 13.1 | Erste Hilfe beim Menschen (§ 4 Nr. 13.1) | a)bedrohliche Zustände anhand von Symptomen erkennen und Sofortmaßnahmen einleiten sowie erste Hilfe leistenb)Erste-Hilfe-Ausrüstung prüfen, ergänzen und handhaben |
| 13.2 | Hilfeleistungen bei Notfällen am Tier (§ 4 Nr. 13.2) | a)Notfallausrüstung wartenb)Notfälle erkennen und erste Maßnahmen einleitenc)bei Maßnahmen des Tierarztes oder der Tierärztin in Notfällen mitwirkend)Komplikationen, insbesondere bei operativen Eingriffen erkennen und erste Maßnahmen ergreifen sowie weitere einleiten |