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TierNebV
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
- § 3Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen
- § 4Sonstige Küchen- und Speiseabfälle
- § 5Betriebe mit Nutztierhaltung
Teil 3 Transport- und Nachweisverpflichtungen
- § 6Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle
- § 7Anzeige und Betriebsregistrierung
- § 8Reinigung und Desinfektion
- § 9Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten
- § 9aKennzeichnung von Verpackungen, Behältern oder Fahrzeugen
Teil 4 Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 1 Verarbeitungsmethoden
Abschnitt 2 Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten
Abschnitt 3 Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten
Unterabschnitt 1 Anforderungen an Biogasanlagen
- § 12Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage
- § 13Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
- § 14Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
- § 15Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 2 Anforderungen an Kompostierungsanlagen
- § 16Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage
- § 17Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
- § 18Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
- § 19Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 3 Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen
- § 20Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen
- § 21Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen
- § 22Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung
Unterabschnitt 4 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
Abschnitt 4 Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall
Teil 5 Registrierung und Zulassung
Teil 6 Ausnahmen
Teil 7 Schlussvorschriften
- § 28Ordnungswidrigkeiten
- § 29Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1(zu § 9 Abs. 1, 3 und 4) Handelspapiere
- Anlage 2(zu § 9 Abs. 5) Muster für Aufzeichnungen
- Anlage 3(zu § 21 Abs. 1) Probenahme
- Anlage 4(zu § 23 Abs. 1) Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind
- Anlage 5(zu § 26 Abs. 1) Nummernschlüssel für die Betriebsart