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TierNebV

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 4.12.2018 I 2254 · Quelle

Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
Teil 3 Transport- und Nachweisverpflichtungen
Teil 4 Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 1 Verarbeitungsmethoden
Abschnitt 2 Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten
Abschnitt 3 Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten
Unterabschnitt 1 Anforderungen an Biogasanlagen
Unterabschnitt 2 Anforderungen an Kompostierungsanlagen
Unterabschnitt 3 Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen
Unterabschnitt 4 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
Abschnitt 4 Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall
Teil 5 Registrierung und Zulassung
Teil 6 Ausnahmen
Teil 7 Schlussvorschriften
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