Gesetze › TierSchKomV § 4 TierSchKomV Wahl des Vorsitzenden Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden und dessen Vertreter. Tierschutzkommissions-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Berufung der Mitglieder § 5 Geschäftsführung