Gesetze › TierSeuchMeldV › Abschnitt 2 Meldung an die zuständige Behörde § 7 TierSeuchMeldV Formfreiheit der Meldung Meldungen nach § 3 Absatz 1 und 3 sowie § 4 Satz 1 sind an keine bestimmte Form gebunden. Tierseuchenmeldeverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 Inhalt der Meldung nach § 4 § 8 Mitteilungspflicht und amtliche Bestätigung