Die zuständige oberste Landesbehörde kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, daß keine Tierseuchen eingeschleppt oder weiterverbreitet werden.
Nord-Ostsee-Kanal-Tierseuchenschutzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle