AdvoCite

TierZG

Tierzuchtgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 17 G v. 20.12.2022 I 2752 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Datenweitergabe für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt
Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen sowie Handel mit reinrassigen Zuchttieren und Vorbuchtieren
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr
Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
© 2026 AdvoCite® All rights reserved