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TierZG
Tierzuchtgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Datenweitergabe für Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen
- § 3Zuständige Behörden
- § 4Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen
- § 5Genehmigung von Zuchtprogrammen
- § 6Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 7Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen
- § 8Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung
- § 9Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt
Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen sowie Handel mit reinrassigen Zuchttieren und Vorbuchtieren
- § 13Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung
- § 14Abgabe von Samen
- § 15Verwendung des Samens
- § 16Abgabe von Eizellen und Embryonen
- § 17Verwendung von Embryonen
- § 18Besamungsstationen, Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheiten
- § 19Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr
Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften
- § 21Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung
- § 22Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen
- § 23Bußgeldvorschriften
- § 24Einziehung
Abschnitt 7 Schlussvorschriften