Gesetze › TKG › Teil 2 Marktregulierung› Abschnitt 2 Zugangsregulierung› Unterabschnitt 4 Allgemeine Vorschriften § 36 TKG Veröffentlichung Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen. Telekommunikationsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 35 Anordnungen im Rahmen der Zugangsregulierung § 37 Missbräuchliches Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten