Gesetze › TourFachwPrV § 12 TourFachwPrV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Tourismusfachwirt und Geprüfte Tourismusfachwirtin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11 Übergangsvorschriften Anlage 1 (zu den §§ 6 und 7) Bewertungsmaßstab und -schlüssel