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§ 1 TourKfmAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Kaufmann für Tourismus und Freizeit/Kauffrau für Tourismus und Freizeit wird staatlich anerkannt.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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