Gesetze › TourKfmAusbV § 11 TourKfmAusbV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft. Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Abschlussprüfung Anlage 1 (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Sachliche Gliederung -