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§ 13 TreuhG

Die Umwandlung einer Wirtschaftseinheit in eine Kapitalgesellschaft ist von Amts wegen unter Bezugnahme auf dieses Gesetz in das Register einzutragen, in dem diese Wirtschaftseinheit bisher eingetragen war.

Treuhandgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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