Gesetze › TreuhG › - Umwandlung der Wirtschaftseinheiten in Kapitalgesellschaften § 13 TreuhG Die Umwandlung einer Wirtschaftseinheit in eine Kapitalgesellschaft ist von Amts wegen unter Bezugnahme auf dieses Gesetz in das Register einzutragen, in dem diese Wirtschaftseinheit bisher eingetragen war. Treuhandgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12 § 14